Wann braucht es in Ungarn ein Baugesuch?
2023.11.18
Als Architekt in Ungarn wird mir diese Frage sehr oft gestellt.
Grundsätzlich benötigt man in Ungarn eine Baugenehmigung für:
- Neubauten
- Erweiterungen und Anbauten an bestehende Häuser
- Bau von überdeckten Terrassen, die auf Stützen abgestellt sind
- Jede Vergrösserung des Volumens des Hauses (z.B. Aufstockungen)
Keine Baugenehmigung braucht es hingegen bei:
- Nebengebäuden die nicht dem Personenaufenthalt dienen, bis max. 100m3 und 4,5m Firsthöhe, also z.B. Carports oder ein Geräteschuppen.
ABER Achtung: Auch nicht bewilligungspflichtige Bauten müssen die Vorschriften auf dem Grundstück einhalten, die in jeder Ortschaft anders sind (z.B. Grenzabstände).
Ebenfalls nicht bewilligungspflichtig sind innere Sanierungen und Umbauten, solange die Tragstruktur des Hauses nicht verändert wird.
*Alle Angaben ohne Gewähr, jedes Projekt ist immer separat zu prüfen.
Was f'ür Vorschriften gibt es auf einem Grundstück in Ungarn?
2023.11.18
Grundsätzlich hat jede Ortschaft eigene Vorschriften, deshalb muss jedes Projekt einzeln geprüft werden. Man kann also nicht verallgemeinern.
In jeder Ortschaft gibt es 3 wichtige Verordnungen, wo die geltenden Vorschriften festgehalten sind:
1. Zonenplan (Szabályozási terv)
2. Örtliche Bauvorschriften (Helyi Építési Szabályzat)
3. Verordnung über den Ortsbildsschutz (Településképi rendelet)
1.
Im Zonenplan kann man nachschauen in welcher Zone sich das Grundstück befindet. Wohnhäuser befinden sich immer in der inneren Zone (belterület), während Landwirtschaftsflächen in der äusseren Zone liegen (külterület). Die Wohnzohnen im ländlichen Gebiet haben meistens Abkürzungen wie Lf-3 oder Lke-2, etc. Dies bedeutet in den beiden Beispielen z.B. "dörfliche Wohnzone 3" (falusias lakóterület, Lf) bzw. "Gartenstadt Wohnzone 2" (kertvárosias lakóterület, Lke).
2.
Hat man die Zone herausgefunden, so kann man in den örtlichen Bauvorschriften nachschauen, was es für Vorschriften in der betreffenden Zone gibt. Die wichtigsten Vorschriften auf die man achten muss, sind:
- Seitliche bebauungsart (entlang der Grenze) oder freie Bebauung möglich?
- Max. Bebauungsziffer, oftmals 20-30% der Grundstücksfläche
- Max. Gebäudehöhe, die in Ungarn an der Dachtraufe gemessen wird
- Min. Grünflächenziffer auf dem Grundstück, oftmals 50-60%
- Grenzabstand zur Strasse
- Seitlicher Grenzabstand
- Hinterer Grenzabstand
3.
Als letztes muss man noch die Verordnung über den Ortsbildsschutz konsultieren. Im ländlichen Gebiet in Ungarn muss man praktisch immer ein Steildach planen, Flachdächer sind sehr selten erlaubt. Ein guter Tipp ist immer, mal in der Umgebung herumzuschauen, wie da die Häuser ausschauen, dann hat man einen Anhaltspunkt, was erlaubt sein könnte und was nicht. Oftmals wird der Dachwinkel vorgeschrieben, z.B. 30-45 Grad.
Zudem gibt es Vorschriften, was für Dach- und Fassadenmaterialien und auch was für Farben verwendet werden dürfen. Als Faustregel kann man sich merken, dass alles immer recht traditionell und unauffällig aussehen soll (Ziegelfarbenes Dach, pastellfarbene Fassade). Auch für den Zaun gegen die Strasse gibt es oft Vorgaben, z.B. bezüglich Höhe und Gestaltung.
*Alle Angaben ohne Gewähr, jedes Projekt ist immer separat zu prüfen.
Wie erlange ich die Baugenehmigung in Ungarn?
2023.11.18
Unser Büro übernimmt die gesamte Planung für die Baugenehmigung von A-Z (inkl. den Fachplanern), Sie müssen sich also um nichts kümmern - sondern können den Entwurfsprozess entspannt geniessen.
Für jede Baugenehmigung braucht es einen:
- Architekten mit Zulassungsnummer in Ungarn, der das Projekt leitet
Sowie die Fachplaner:
- Statiker mit Zulassungsnummer in Ungarn
- Gebäudetechniker mit Zulassungsnummer in Ungarn
- Elektroplaner mit Zulassungsnummer in Ungarn
Wir als Architekten, sowie der Statiker machen eine detaillierte Planung für das Wohnhaus, während der Gebäudetechniker und der Elektroplaner die Energieberechnungen und einen Beschrieb machen.
Ist die Planung abgeschlossen, wird sie von uns online im ÉTDR System (Építésügyi hatósági engedélyezési eljárásokat Támogató elektronikus Dokumentációs Rendszer) eingegeben als PDF. Papierpläne sind nicht nötig.
Bei Wohnhäusern ist die Baubehörde verpflichtet, innerhalb von 15 Tagen das Projekt zu prüfen und im optimalfall wird es dann gleich bewilligt. Danach kann sofort mit dem Bau begonnen werden. Frist für die Fertigstellung von Wohnhäusern ist 10 Jahre.
*Alle Angaben ohne Gewähr, jedes Projekt ist immer separat zu prüfen.